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KfZ-Steuer für Wohnmobile
Einspruch gegen rückwirkende Erhöhung
Die am 21.12.2006 beschlossene Änderung der KFZ-Steuer für Wohnmobile wurde rückwirkend zum 01.01.2006 wirksam.
Viele Wohnmobilbesitzer erhielten daher einen geänderten KFZ-Steuerbescheid der sowohl den neuen, erhöhten Steuerbetrag, als auch noch den rückwirkenden, nach Gewicht des Fahrzeugs ermittelten Steuerbetrag beinhaltete. Der Bund der Steuerzahler rät allen Betroffenen Einspruch gegen diese KFZ-Bescheide wegen verfassungsrechtlicher Bedenken zu erheben.
Dieser Einspruch muss unbedingt innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids erfolgen. (Musterschreiben: www.steuerzahler.de; kostenloser download). Trotz des Einspruchs müssen die Steuern zunächst bezahlt werden, erhält der Zahler anschließend Recht, winkt eine Erstattung.
Der Bund der Steuerzahler wird in dieser Sache einen Musterprozess führen.
Stand: 10.08.2007, Quelle: Der Steuerzahler